Baugesetze
Carports und Garagen werden vom Baugesetz gleich behandelt. Bis zu einer Größe von 40m³ kann genehmigungsfrei gebaut werden, was jedoch an einige Vorrausetzungen geknüpft ist. Im Grenzbereich darf 1x bis zu einer Länge von 9m und einer Höhe von 3m ohne Nachbarzustimmung gebaut werden.
Weiterhin sind die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes zu beachten.
Für die Bauantragsstellung oder Bauanzeige wird ein Architekt oder Vorlageberechtigter benötigt.

