Freistellungsbescheinigung

Die Empfänger von Bauleistungen der Firma Die Garagen Carport Profis OHG sind von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit.

Für unsere Bauherren bedeutet dies, dass Sie bei der Zahlung keinerlei Abzüge durchführen müssen.

Die aktuelle Freistellungsbescheinigung können Sie hier als PDF downloaden.

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